Der Landtag verabschiedet den Gesetzesentwurf betreffend die Ausgabe von Goldmünzen


Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung, gez. Landtagspräsident Anton Frommelt, Schriftführer Franz Xaver Hoop und Bernhard Risch [1]

7.5.1931

Gesetz betreffend die Ausgabe von Goldmünzen

Es wird zuerst der bezügliche Gesetzesentwurf verlesen.

Reg.Chef [Josef Hoop]: Dieses Gesetz musste erst im letzten Momente auf die Tagesordnung gesetzt werden, weil die Sachen erst von Wien gekommen sind. Man hat gedacht, dass im allgemeinen jede Haushaltung in den Besitz eines 10 und 20 Fr.-Goldstückes kommen soll, es würden dann bei der geplanten Ausgabe von 2500 Stück noch einige hundert Stück übrig bleiben, sodass der Bedarf reichlich genug sein wird. Die Rücksichtnahme auf eine möglichst breite Verteilung scheint wohl geboten, wenn man sich nicht dem Vorwurfe aussetzen will, dass hier etwa unkorrekt vorgegangen werde. Es sind schon Anmeldungen auf viele hundert Stück eingelaufen, wenn diese effektuiert würden, würde man sich wohl mit Recht gewissen Vorwürfen aussetzen.

Abg. [Franz Josef] Marxer: meint, es sei wohl ein Druckfehler, dass in seinem Entwurfe von 1500 Stück die Rede sei.

Reg.Chef: Es muss heissen 2500 Stück, man hat nachträglich die Zahl erhöht.

Es wird sodann das ganze Gesetz einstimmig angenommen.

Präsident: Es ist recht zu begrüssen, dass gerade dem jetzt regierenden Fürsten [Franz I.] in Form einer Münze auch das Gedächtnis weiter erhalten wird.

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[1] LI LA LTP 1931/054.
[2] Siehe Gesetz vom 11. Mai 1931 betreffend die Ausgabe von Goldmünzen der Frankenwährung, LGBl. 1931 Nr. 7.