Regierungschef Josef Hoop bekräftigt seine Drohung an die Unterzeichner der Sparkasse-Initiative


Schreiben von Regierungschef Josef Hoop an Alois Schädler, Obmann der Volkspartei, veröffentlicht im "Liechtensteiner Volksblatt" [1]

11.5.1935

Brief des Herrn Regierungschefs an die Volkspartei

Es wird uns folgender Brief zum Abdrucke zur Verfügung gestellt.

An den
Obmann der liechtenst. Volkspartei
Herrn Alois Schädler Nr. 7 Triesenberg.

Ich entnehme den "Liechtensteiner Nachrichten" vom 8. Mai 1935, [2] dass Ihre Delegiertenversammlung vom 5. Mai "energischen Protest erhebe gegen die Äusserung des Herrn Regierungschefs den Herrn Initianten der Sparkassa-Initiative gegenüber, dass Sie, falls Sie der Sparkasse Geld schuldig seien und dennoch Ihre Unterschriften aufrecht erhalten, das Geld sobald als möglich bereit halten sollen, um der Sparkasse das Geld zu bezahlen." Ich muss diesen Protest als durchaus verfehlt zurückweisen und stehe nicht an, Ihnen zu bestätigen, dass nach meiner festen Überzeugung nach Durchführung der Initiative Schuldner der Sparkasse sich auf die Kündigung ihrer Darlehen gefasst machen müssen, da sich das genannte Institut Ersatz für die infolge der Initiative zurückgezogenen Gelder beschaffen muss. Dass die Sparkasse dann jenen Schuldnern ihr Kapital zuerst aufkündet, welche diesen Zustand trotz Warnung bewusst herbeigeführt haben, halte ich als ein Gebot der Rücksichtsnahme auf die anderen Interessenten für selbstverständlich.

Sie tun dem Lande einen guten Dienst, wenn Sie diese Auffassung, die nicht nur die meinige ist, sondern auch jene der Sparkasseleitung, der Leserschaft der "L. N." bekannt geben.

Um dem Lande nicht zu schaden, enthalte ich mich, die eine beklagenswerte Auffassung bekundende Antwort bekanntzugeben, die ich aus dem Kreise der Initianten auf meine ernstesten Vorstellungen erhielt.

Hochachtungsvoll:

Dr. Hoop.

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[1] L.Vo., Nr. 56, 11.5.1935, S. 3. Doppel des Schreibens in LI LA RF 153/040/002.
[2] L.Na., Nr. 37, 8.5.1935, S. 1 ("Resolution für das Verhältniswahlrecht"). Die Initiative wurde für verfassungs- und gesetzeswidrig erklärt, da sie keinen Vorschlag zur Deckung der Einnahmenausfälle enthielt (Rech.ber. 1935, S. 60-64; LI LA StGH 1/30; LI LA LTP 1935/055).