Der Landtag beschliesst einstimmig, eine Änderung des Landtagswahlmodus einer Volksabstimmung zu unterwerfen


Abdruck des Protokolls der öffentlichen Landtagssitzung vom 20.1.1932 im "Liechtensteiner Volksblatt" vom 26.1.1932 [1]

20.1.1932

Eingabe der Herren Abg. Walser Fritz, Franz [Xaver] Hoop und Oswald Walser

auf Schaffung eines moderneren Wahlgesetzes bezw. Abänderung des bestehenden Wahlsystems. In Frage käme das Proporz-Wahlsystem oder ein in der Öffentlichkeit schon rege diskutiertes neues Wahlsystem, nach welchem jede Gemeinde mit über 300 Einwohnern ihren Abgeordneten selbst wählt und die restlichen fünf Abgeordneten vom ganzen Lande in einem Wahlkreis mit der Massgabe gewählt werden, dass einer dieser fünf Abgeordneten auf das Unterland entfallen muss.

Fr[itz] Walser verliest hiezu einen Motivenbericht und führt noch weiter mündlich aus, dass durch diesen neuen Vorschlag zwei Grundsätze dokumentiert seien und zwar:

  1. dass in jeder Gemeinde jener Abgeordnete gewählt werde, der das absolute Vertrauen der Gemeinde besitzt, und
  2. durch die Wahl der fünf Abgeordneten in einem Wahlkreise die Garantie geschaffen ist, dass diejenige Partei im Lande, die die grösste Stimmenzahl auf sich vereinigte, auch die Mehrheit in der Vertretung hat, sei es dann nun diese oder jene Partei. Etwaige Einwände, dass dieses Wahlsystem zu Gunsten der Bürgerpartei spreche, sind nicht stichhaltig, da die Stimmung im Lande sich ändern kann. Ich stelle den Antrag, der Landtag möge die Regierung beauftragen, eine Volksbefragung im Sinne des verlesenen Antrages zu veranlassen. Eine Verzögerung der Wahlen dürfte nicht eintreten, da diese Volksbefragung in einigen Wochen durchgeführt ist.

Ferdi Risch: wünscht vor allem, daß die Wahlen tunlichst im Februar oder März stattfinden sollen und daß die Regierung die Sache raschmöglichst beschleunigen sollte.

Regierungschef [Josef Hoop] weist darauf hin, dass die Volksbefragung in kurzer Zeit möglich ist u. sodann kann auch eine allfällige Gesetzesänderung und die Durchführung der Wahlen zeitgerecht anberaumt werden.

[Emil] Batlinerredet dem in Aussicht genommenen Wahlmodus das Wort und erblickt darin einen Fortschritt und einen weiteren Ausbau des bestehenden Wahlgesetzes.

Nach einer kurzen Debatte stellt der Präsident [Anton Frommelt] den Antrag, dass die Regierung beauftragt werde, das Volk zu befragen, ob die bevorstehenden Wahlen nach dem vorgeschlagenen Wahlmodus durchgeführt werden sollen, zur Abstimmung.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.[2]

(Schluss der Sitzung)

 

 

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[1] L.Vo., Nr. 10, 26.1.1932, S. 1 ("Aus der Landtagssitzung"). Das Originalprotokoll fehlt im Liechtensteinischen Landesarchiv. 
[2] Die Volksabstimmung fand am 14. Februar 1932 statt (1202 Ja-Stimmen, 986 Nein-Stimmen). Siehe das Gesetz vom 21. Februar 1932 betreffend die Abänderung der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein vom 5. Oktober 1921, LGBl. 1932 Nr. 8., und das Gesetz vom 21. Februar 1932 über die Abänderung des Gesetzes vom 31. August 1922 (L.G.Bl. Nr. 28) betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten, LGBl. 1932 Nr. 9.