Der Landtag beschliesst, keine Arbeitslosengelder vor Verabschiedung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes auszurichten


Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung, gez. Landtagspräsident Anton Frommelt, Schriftführer Franz Xaver Hoop und Bernhard Risch [1]

7.5.1931

Präsident: Wir haben weiter ein Gesuch des Arbeiterverbandes Liechtensteins und des Liechtensteiner Vereins in Zürich, also der Arbeiter in der Schweiz mit dem Sitz in Zürich da, um Zuteilung eines Betrages von Fr. 18'000.- an einen Fond betreffs Arbeitslosenunterstützung. Die betreffenden Unterlagen liegen noch bei der Regierung, ich bitte den Regierungschef hiezu zu sagen, was zu sagen ist.

Reg. Chef [Josef Hoop]: Anlässlich einer Besprechung zwischen den Arbeiterverbänden Liechtensteins, dem Liechtensteiner Verein Zürich und auch Vertretern der liechtensteinischen Arbeiterschaft in St. Gallen haben die Letzteren den Antrag gestellt, man möchte den Betrag von Fr. 18'000.- in einen Fond legen, der für die Durchführung der Arbeitslosenversicherung in unserem Lande gedacht wäre. Ich habe damals der Arbeiterschaft erklärt, dass ich das im Landtage vorbringen werde, was auch anlässlich der Budgetverhandlungen geschehen ist. Damals hat der Landtag sich jedoch auf den Standpunkt gestellt, dass die Realisierung eines gewissen Betrages für die Durchführung der Arbeitslosenversicherung an und für sich nicht notwendig sei, sondern das Lande müsse ja ohne weiteres, wenn das Gesetz einmal in Kraft trete, auch die nötigen Mittel beistellen. Hingegen hat der Landtag damals den Beschluss gefasst, 20'000.- Fr. für die Arbeitslosenfürsorge in das heurige Budget aufzunehmen. Das ist der Arbeiterschaft mitgeteilt worden, unterdessen hat die Delegiertenversammlung am Ostermontag beschlossen, erneut an den Landtag heranzutreten, diese 18'000.- Fr. doch einem Fonde zuzuweisen, der für die Durchführung der Arbeitslosenversicherung heute schon errichtet werden sollte. Wir haben das dem Landtag am ... [2] mitgeteilt. Wir haben dann den Vertretern der Arbeiterschaft neuerdings den Standpunkt des Landtages mitgeteilt und erklärt, dass dieser noch der gleiche sei wie anlässlich der Budgetverhandlungen und schrieben, dass in dem Momente, wo das Arbeitslosengesetz in Kraft trete auch die bezüglichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Nun haben der Liechtensteiner Verein in Zürich und der Arbeiterverband in Vaduz neuerlich folgende Eingabe an die Regierung gerichtet.

„An dem am Sonntag den 3. Mai getätigten Sitzung u.s.w. (wird verlesen)"

Präs: Es ist bereits in einer Konferenz die Angelegenheit einmal besprochen worden und ich glaube sogar, dass ein bezüglicher Beschluss des Landtages vorliegt.

Präsident gibt sodann den Standpunkt bekannt der szt. diesbezüglich im Landtage genommen wurde.

Es wird sodann einstimmig

beschlossen

dass der seinerzeitige Beschluss aufrecht erhalten werden solle, dass erst dann, wenn das Gesetz geschaffen ist [3], auch die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen.

Präs: Ich bitte den H. Regierungschef, das den beiden Vereinigungen kundzutun.

Reg. Chef: Ich darf dazu bemerken, dass die Arbeiterschaft mit Nachdruck, wie ich schon bemerkt habe, auf die Erfüllung dieses Wunsches dringt und dass mir der Obmann des Liechtensteiner Vereins in Zürich sogar gesagt hat, dass die Forderung derart nachdrücklich vertreten würde, dass sie auch vor einer Demonstration nicht zurückscheuen würde.

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[1] LI LA LTP 1931/055b. Vgl. das öffentliche Landtagsprotokoll vom 7. Juli 1930 betreffend die Einführung einer Arbeitslosenversicherung in Liechtenstein (LA LI LTP 1930/116).  
[2] Das betreffende Datum fehlt im Protokoll.  
[3] Siehe die öffentlichen Landtagsprotokolle vom 3. August 1931 (LI LA LTP 1931/156) und vom 1. September 1931 (LI LA LTP 1931/169).