Der Landtag verschiebt vorläufig das Referendum betreffend die Einführung eines Schächtverbotes


Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung, nicht gez. [1]

25.6.1929

Reg.Chef [Josef Hoop]: Wir haben noch eine kleine Angelegenheiten im Konferenzzimmer zu behandeln. Möchte auch auf etwas hinweisen, an deren Erledigung mir gelegen ist, nämlich wegen der Abstimmung über das Schächten. Es sind in der letzten Zeit Stimmen laut geworden, dass die Abstimmung im Sommer stattfinde und dann die Alpknechte etz. an der Ausübung der Wahl gehindert werden. In der Finanzkommission hat dann [Franz] Amann den Antrag gestellt, man möchte die Abstimmung über die Initiative verschieben. Ich möchte die Meinung des gesamten Landtages hierüber hören. Die Finanzkommission war einstimmig für die Verschiebung der Abstimmung, um jedem die Möglichkeit zu geben, an der Abstimmung sich zu beteiligen. Wenn niemand im Landtage dafür sich einsetzt, dass es jetzt geschieht, so nehme ich an, dass man mit der Verschiebung einverstanden ist.

Reg.R. [Peter] Büchel: Ich bin nicht dagegen, dass die Abstimmung verschoben wird. Aber schliesslich könnte man, wollte man so denken, eine Abstimmung nur mehr 1 oder 2 Monate im Jahre halten. Jetzt handelt es sich um Hirten, später um etwas anderes, um die Arbeiter. Entweder stimmt man ab, wenn eine Sache zur Abstimmung reif ist, oder nur in bestimmten Zeitpunkten.

Abg. [Franz] Amann: Die Abstimmung hat sich sowieso schon zu lange hinausgeschoben. Ich bin überzeugt, dass die meisten Arbeiter von der Schweiz zu Abstimmung herkommen, das ist mit grossen Kosten verbunden. Ist es solange gegangen, so kann man auch noch warten, meinetwegen bis im Dezember hinein, wo die Leute da sind.

Präsident [Anton Frommelt]: Nachdem der Initiant selber dafür ist, dass man die Abstimmung verschiebt, habe ich kein[e] Bedenken, dass dem Wunsch des Initianten willfahren wird.

Abg. Büchel Peter: Ich mache aufmerksam, dass speziell in diesem Falle, bei einer Verschiebung, die Israeliten sagen könnten, wir pfeifen auf die ganze Geschichte. Mir selbst ist es gleich, wenn die Abstimmung verschoben wird. Aber so kommt's bald darauf hinaus, dass man nur mehr im Winter durch 2-3 Monate eine Abstimmung halten kann.

Präsident: Die Regierung würde kaum einer weiteren Verschleppung zustimmen, wenn sie dadurch eine Schädigung des Landes befürchtete.

Dr. Hoop: Die Folgen, die eine allfällige Hinausschiebung mit sich bringen würden, sind natürlich nicht zu übersehen. Ich kann nicht sagen, ob der Schweizerische Israelitische Gemeindebund sich desinteressiert erklärt in einem solchen Falle oder ob er ruhig zuwartet. Die Bedenken die Büchel vorgebracht hat, finde ich aber für beachtenswert.

Präsident: Die Konzessionierung der Angelegenheit ist ja eine ist ja eine bereinigte Sache, nur eine zweite Konzessionierung würden allenfalls unmöglich werden.

Reg.Chef: Die Regierung könnte heute die Konzession erteilen, aber nachdem heute eine solches Initiativbegehren läufr, wollen wir das noch nicht tun.

[Emil] Batliner: Nach meiner Auffassung ist das Sache der Regierung und die Regierung soll, sobald sie ihre Sachen fertig hat, die Abstimmung durchführen.

Reg.Chef: Wir haben freie Hand, das ist richtig. Die Sache ist jedoch in den Landtag gezogen worden durch die Interpellation des Abg. Amann.

P. Büchel: Ich glaube, es ist bald auch einmal wieder Landtagssitzung. Vielleicht lässt sich der Gemeindebund bis dahin hören. Vorläufig kann man zuwarten. Ich fühle mich nur verpflichtet, auf die eventuelle Folgen aufmerksam zu machen. Vielleicht drängen sie unter der Zeit, dann wird sich die Regierung bemüssigt sehen, die Abstimmung gleich durchzuführen. Bleibt der Gemeindebund still, so kann man die Abstimmung im Herbst machen.

Präsident: Wir wollen das dem Gutdünken der Regierung anheimstellen.

Reg.Chef: Ich möchte darüber abgestimmt haben.

Es kommt sodann zur Abstimmung:

Wer ist mit einer vorläufigen Verschiebung der Abstimmung bis zu einem gewissen Zeitpunkt einverstanden:

Ergebnis: 7 Stimmen

Gegenprobe ...

Amann: Die Abstimmung sollte stattfinden, wann die Leute zu Hause sind.

Präsident: Wir überlassen das der Regierung. [2]

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[1] LI LA LTP 1929/115. Vgl. die öffentlichen Landtagsprotokolle vom 22.4.1929 (LI LA LTP 1929/031) und vom 16.5.1929 (LI LA LTP 1929/093).
[2] Ein Referendum betreffend das Schächtverbot fand in Liechtenstein schlussendlich nicht statt. Vgl. jedoch das Schlachtgesetz vom 22.1.1936, LGBl. 1936 Nr. 5, welches in Art. 1 Abs. 1 bestimmt, dass alle warm- und kaltblütigen Tiere beim Schlachten vor Beginn der Blutentziehung zu betäuben sind. Davon ausgenommen bleiben nach Abs. 2 jene Notschlachtungen, bei denen sich die Betäubung des Tieres nach Lage der Verhältnisse nicht ausführen lässt.