Die Gemeinde Gamprin ersucht den Landtag um ein Darlehen mit reduziertem Zinsfuss zum Kauf der Vorarlberger Alpe Rautz


Handschriftliches Schreiben der Gemeindevertretung Gamprin, gez. Ortsvorsteher Felix Gubelmann, an den Landtag [1]

9.10.1915, Gamprin

Hoher Landtag!

Die Bürger der Gemeinde Gamprin welche hauptsächlich Viehzucht betreiben, mussten ihr Vieh bisher immer auf Vorarlb. Alpen zur Sömmerung unter zu bringen suchen. Infolge der durch die Seuche im Jahre 1913 [2] fast gänzlich eingestellten Viehausfuhr waren für den Sommer 1914 sämtliche sonst benützten Alpen von deren Besitzern selbst voll bestossen, so dass der grösste Teil unseres Viehes den Sommer zu Hause geblieben wäre und infolge dessen im Herbst wohl die Hälfte des Viehstandes mit grossen Verlust hätte abgesetzt werden müssen.

Nun bot sich aber die Gelegenheit, eine Alpe [Rautz] am Arlberg anzukaufen. Der Kauf wurde in der Bürgerversammlung v. 16. Februar 1914 beschlossen u. am 22. Febr. mit den Besitzern um den Preis von 60'000 K. vereinbart.

In hochherziger Weise spendet Seine Durchlaucht der reg. Fürst Johann II. der Gemeinde Gamprin zum Ankauf dieser Alpe 10'000 K.

Da sich aber die Betriebskosten in Folge der grossen Entfernung immer noch sehr hoch stellen, wendet sich die gefertigte Gemeindevertretung an den hohen Landtag mit der Bitte, hochderselbe wolle beschliessen, der Gemeinde Gamprin, wie es schon in ähnlichen Fällen anderen Gemeinden gegenüber geschehen ist, ein mit 3 % verzinsliches und mit 2 % tigen Annuitäten zu tilgendes Darlehen von 50'000 K. zu gewähren. [3]

Mit ergebenster Hochachtung

für die dankbare Gemeinde

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[1] LI LA LTA 1915/S15/1. Stempel der Gemeindeverwaltung Gamprin. Stempelmarke über 10 Heller, entwertet durch den Stempel der liechtensteinischen Regierung. Die Regierung bzw. Landesverweser Leopold von Imhof unterstützte das Gesuch der Gemeinde Gamprin mit Schreiben an den Landtag vom 16.10.1915 (ebd. (Aktenzeichen: Z. 3499/Reg)). Vgl. in diesem Zusammenhang auch LI LA RE 1915/0004, LI LA RE 1915/2948 und besonders LI LA SgK 559. Die Statuten für die Benutzung der Alpe Rautz finden sich unter LI LA RE 1916/0024.
[2] Vgl. hiezu etwa: L.Vo., Nr. 29, 18.7.1913, S. 1 ("Maul- und Klauenseuche").
[3] Vgl. das Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung vom 8.11.1915 unter LI LA LTA 1915/S04/2. Vgl. auch das Schreiben des Landtagspräsidiums an die Regierung vom selben Tag (LI LA LTA 1915/S15/1 (Aktenzeichen: Z. 10/Landtag)): Der Landtag bewilligte das Darlehen bei der liechtensteinischen Sparkassa zu den von der Finanzkommission vorgeschlagenen Konditionen. Zugleich wurde der Gemeinde Gamprin für wirtschaftliche Verbesserungen in dieser Alpe (notwendige Baulichkeiten, Wasserleitungen etc.) in gleicher Weise wie den inländischen Gemeindealpen eine Landessubvention in Aussicht gestellt, allerdings unter der Bedingung, dass die Gemeinde die für die Alpe bezogene Subvention im Fall des Wiederverkaufs an einen Ausländer an die Landeskasse zurückzuerstatten hätte.