Alois Biedermann wird zum Bezug und Verkauf von Migros-Produkten einvernommen (Warenhausgesetz)


Amtsvermerk, vermutlich der Regierung, über die Aussage von Alois Biedermann, gez. ders. [1]

10.3.1938

Amtsvermerk

Über Vorladung erscheint Herr Alois Biedermann und äussert sich zu den von der Gewerbegenossenschaft am 26. Jänner 1938 [2] vorgebrachten Gründen für die Sperrung der Handlung Biedermann wie folgt:

  1. Mit der Migros besteht nicht ein eigentlicher Vertrag, wohl aber hat die Migros meinem Wunsche stattgegeben, dass in Liechtenstein ausser mir niemand beliefert wird.
  2. Ich glaube, dass ich auch Markenartikel wie Persil, Maggi, Knorr, die Markenfette und Markenöle auf Bestellung geliefert bekäme. Ich habe zwar nie den Versuch gemacht, weil die Migros gleich gut qualifierte Artikel führten.
  3. Nach meiner Absprache mit der Migros bekommen tatsächlich andere liechtensteinische Geschäfte Migroswaren nicht geliefert.
  4. Es ist richtig, dass das Migrosauto die Waren nach Buchs bringt und von dort durch den Autounternehmer Eggenberger nach Buchs [3] gebracht werden.
  5. Die Angaben der Gewerbegenossenschaft bezüglich der Entlöhnung sind falsch. Ich habe von den Migros nur eine Provision von 10 %.

Gefertigt: 

 

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[1] LI LA RF 178/215/009.
[2] Siehe den Amtsvermerk von Regierungschef Josef Hoop  vom 26. Januar 1938 (LI LA RF 178/215/001).
[3] Es müsste richtigerweise wohl heissen, dass die Waren nach Vaduz gebracht wurden.