Die Regierung beschwert sich beim Liechtensteinischen Arbeiterverband, dass lediglich elf Liechtensteiner zur Arbeitsaufnahme in die Schweiz ausgereist seien


Maschinenschriftliches Schreiben von Regierungschef Gustav Schädler, gez. ders., an den Liechtensteinischen Arbeiterverband zuhanden des Präsidenten und Landtagsabgeordneten Augustin Marogg in Triesen [1]

22.6.1922

Der Berner Geschäftsträger Dr. Emil Beck hat soeben reklamiert, [2] dass von den 49 Arbeitern, denen das Einreisevisum zugesagt wurde, bis jetzt nur 11 eingereist seien, [3] für drei Arbeiter sei die Einreisebewilligung noch nicht geregelt, 35 Arbeiter aber, die nur noch das Einreisevisum in Feldkirch [4] holen müssten, seien bisher nicht eingereist. [5] Der [Schweizerische] Baumeisterverband habe gesagt, dass er, wenn die genannten Arbeiter nicht sofort einreisen, seinen Bedarf anderweitig decken müsse. Nach Amsteg z.B. hätten 15 Gipser einreisen können, nachdem aber niemand gekommen sei, seien 10 andere Kräfte eingestellt worden, sodass also nur noch 5 benötigt werden. In Amsteg würde bei 10stündiger Arbeitszeit ein Stundenlohn von 1.50 bis 1.60 Franken bezahlt, auch sei die Möglichkeit vorhanden, im Akkord zu arbeiten, wofür dann mindestens 20 Franken Taglohn in Aussicht stehe.

Die fürstliche Regierung verständigt von diesen Tatsachen den Herrn Arbeiterpräsidenten mit dem Bemerken, dass sie jede Verantwortung ablehnt, wenn bei den Maurern und Gipsern eine Arbeitslosigkeit eintreten sollte.

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[1] LI LA RE 1922/2706 ad 0013. Mundiert von Ferdinand Nigg am 22.6.1922.
[2] Vgl. die Aktennotiz von Regierungschef Gustav Schädler über ein diesbezügliches Telefonat mit der liechtensteinischen Gesandtschaft in Bern vom 22.6.1922 (ebd.).
[3] Geschäftsträger Beck hatte Regierungsrat Felix Gubelmann am 31.5.1922 mitgeteilt, dass 50 Maurer Arbeit in der Schweiz finden könnten (LI LA RE 1922/2417 ad 0013).
[4] Bei der schweizerischen Passstelle ebd.
[5] Zu den Gründen hiefür vgl. das Schreiben des Balzner Gemeindevorstehers Gebhard Brunhart an die Regierung vom 11.7.1922 (LI LA RE 1922/3025 ad 0013): Einige hatten sich abgemeldet, weil sie eine andere Stelle angenommen hatten, andere waren wieder abgereist, weil bereits Italiener eingestellt worden waren. Einzelne wollten nicht abreisen oder behaupteten, dass sie sich nicht angemeldet hätten.