Die italienische Gesandtschaft in Bern orientiert die liechtensteinische Gesandtschaft, dass die Einfuhr von liechtensteinischem Vieh nunmehr bewilligungsfrei sei


Maschinenschriftliches Schreiben der liechtensteinischen Gesandtschaft in Bern bzw. des liechtensteinischen Geschäftsträgers Emil Beck, nicht gez., an die liechtensteinische Regierung [1] 

29.7.1922, Bern

Viehausfuhr

Ihr Schreiben vom 26. Juli 1922 [2]

Auf Grund einer mit Herrn [Giuseppe] Borelli von der Italienischen Gesandtschaft gehabten Besprechung kann ich Ihnen mitteilen, dass die Einfuhr von Vieh nach Italien nunmehr frei gegeben ist, also keiner Bewilligung mehr bedarf.

Auch die Durchfuhr des Viehs durch die Schweiz wird voraussichtlich keinen Schwierigkeiten begegnen, sofern das Vieh gesund ist. [3]

Als Käufer empfiehlt mir Herr Borelli, Herrn Dott. Prof. Alessandro Rota, Direttore cattedra ambulante di Agricoltura della Lornellina [Lomellina] in Mortara, welcher Leiter eines staatlichen landwirtschaftlichen Institutes ist und mit allen Viehabnehmern in seiner Gegend in Verbindung steht. Er soll letzthin in der Schweiz gewesen sein zum Einkauf von jungem Vieh, namentlich Stieren. [4]

Ich habe mich, unter Berufung auf die Italienische Gesandtschaft bereits mit dem genannten Herrn in Verbindung gesetzt und werde Ihnen baldmöglichst weitere Mitteilungen machen. [5]

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[1] LI LA V 002/0549 (Aktenzeichen der Gesandtschaft: 834). Ein weiteres – unterzeichnetes – Exemplar findet sich unter LI LA RE 1922/0061. – 1919 waren die Bemühungen, Vieh nach Italien zu exportieren, noch gescheitert: Vgl. das Schreiben des Landesverwesers Prinz Karl an die liechtensteinische Gesandtschaft in Bern vom 8.8.1919 (LI LA SF 13/1919/3844 ad 0001).
[2] Vermutlich das Schreiben der Regierung an die liechtensteinische Gesandtschaft vom 24.7.1922, welches in Bern am 26.7.1922 einlangte (LI LA V 002/0549 (Aktenzeichen der Regierung: 3075. Aktenzeichen der Gesandtschaft: 811)): Diese war ersucht worden, mit der italienischen und tschechischen Gesandtschaft in Bern Verhandlungen einzuleiten, um weitere Händler für den Viehankauf in Liechtenstein zu interessieren. Durch vermehrte Konkurrenz sollten den Bauern bessere Absatzmöglichkeiten für ihr Vieh verschafft werden.  
[3] Zur grenzärztlichen Untersuchung des Viehs vgl. etwa das Schreiben des Eidgenössischen Veterinäramtes an die liechtensteinische Gesandtschaft in Bern vom 7.9.1921 (LI LA V 002/0549 (Aktenzeichen der Gesandtschaft: 1151)). Vgl. auch die Note der liechtensteinischen Gesandtschaft an das Eidgenössische Veterinäramt vom 9.5.1922, wonach nunmehr die Maul- und Klauenseuche im Fürstentum Liechtenstein gänzlich erloschen war (ebd. (Aktenzeichen der Gesandtschaft: 499)).
[4] Alessandro Rota wandte sich mit Schreiben vom 8.9.1922 an die Regierung und ersuchte um die Bekanntgabe der Viehpreise (LI LA RE 1922/4133 ad 0061).
[5] Es wurden schliesslich 300 Stück Grossvieh an Battista Patrini in Codogno bei Mailand verkauft (vgl. das Schreiben der Gesandtschaft in Bern an die liechtensteinische Regierung vom 20.9.1922 unter LI LA V 002/0549 (Aktenzeichen der Gesandtschaft: 963)).