Der Wiener Gesandte Prinz Eduard, die Regierung und die Landtagsabgeordneten debattieren über die Handelsbeziehungen mit Österreich, den Zollanschluss an die Schweiz und die Einführung der Frankenwährung


Handschriftliches Protokoll der Besprechung zwischen Prinz Eduard von Liechtenstein, Gesandter in Wien, der Regierung und den Landtagsabgeordneten, gez. Schriftführer Johann Wohlwend und Landtagspräsident Friedrich Walser [1] 

17.1.1920 

Protokoll 

über die Besprechung des Wiener Gesandten Durchlaucht Prinz Eduard mit der Regierung und den Landtagsabgeordneten im kleinen Sitzungssaale zu Vaduz am 17. Jänner 1920

Anwesend sind der Herr Regierungschef Durchlaucht Prinz Karl [von Liechtenstein], der Herr Gesandte Durchlaucht Prinz Eduard und alle Abgeordneten mit Ausnahme des Herrn Kanonikus [Johann Baptist] Büchel und des Herrn Regierungsrates [Johann] Wanger. Diese sind entschuldigt abwesend. Ferner ist noch anwesend Herr Regierungsratstellvertreter Emil Batliner.

Herr Landesverweser Prinz Karl eröffnet die Versammlung und begrüsst die Erschienenen herzlich. 

Der Herr Gesandte Prinz Eduard führt dann in längerer Rede über seine Tätigkeit im Dienste des Landes ungefähr folgendes aus: Es sei in einer Zeitung des Landes scharfe Kritik an seiner Tätigkeit als Gesandter geübt worden. [2] In einem grossen Lande, wo viele Zeitungen erscheinen, finde man solche Zeitungsartikel begreiflich, aber in unsern kleinen Verhältnissen sei solches nicht angenehm. Er halte heute eine offene Aussprache für zweckmässig. Jede Partei habe Wünsche, die annehmbar seien, tiefe politische Kontraste seien nicht vorhanden. Man wolle sich heute gegenseitig aussprechen. Dieses sei nötig, damit viele Unklarheiten verschwinden. Nach § 23 der Verfassung [3] stehe es dem Landesfürsten [Johann II.] zu, Aussenpolitik zu treiben. Das Land solle in engster Fühlung stehen mit dem Fürsten, dieser brauche aber eine Mittelsperson. Früher sei es durch die Hofkanzlei geschehen, jetzt sei er dafür da. [4] Es habe im Volke den Eindruck gemacht, als sei die Hofkanzlei eine Kluft zwischen Fürst und Volk. Als Mitglied der fürstlichen Familie habe er ein Interesse, dass Zufriedenheit im Lande herrsche. Er setze sein ganzes Können in den Dienst des Landes. Da es ausgeschlossen sei, dass der Fürst in solchem Alter alles beherrsche, habe er den Auftrag, ihm die Sachen zu vermitteln, dann auch, die Regierung zu vertreten und ihr die vielen Arbeiten zu erleichtern. Auf Grund der Fühlungnahme mit der Regierung bringe er die Sachen dem Fürsten zur Kenntnis. Er weise daher den Vorwurf zurück, dass er sich um Sachen kümmere, die ihn nichts angingen, und tue, was über den Rahmen der Gesandtschaft hinausgehe. Er habe mehr zu tun als ein Gesandter. Wenn geschrieben worden sei, die Gesandtschaft habe keinen Erfolg gehabt, so müsse er sagen, man könne zufrieden sein mit dem, was erreicht worden sei. Redner erinnert an den Ausnahmetarif der Eisenbahn Schaan-Feldkirch, an die Versorgung mit Salz (monatlich ein Waggon) und mit Papier, an die Vermögensabgabebefreiung von Liechtensteinern im Auslande etc. Den Vorwurf, auf eigene Faust gehandelt zu haben, weise er zurück. Das Postübereinkommen [5] greife auf den letzten Juni zurück, [6] es sollte im September fertig sein. Weil nicht alles klar war wegen der Valuta, sei die Sache mit Ermächtigung der Finanzkommission vertagt worden. Aber auf Grund des Landtagsbeschlusses vom 11. Oktober [7] habe er von der Regierung Auftrag bekommen, das Postübereinkommen zu bewerkstelligen. Er habe es gestern in der Kommission vorgelegt. Also habe er auftragsgemäss gehandelt und nicht auf eigene Faust. In Bezug auf den Handelsvertrag mit Österreich [8] sei er gedeckt durch die Weisungen der Regierung und des Landtags. [9] Am 23. August [1919] sagte man, man wolle heraus aus dem vertragslosen Zustand. [10] Der Vorwurf, dass er hierin nicht rasch gehandelt habe, sei nicht gerechtfertigt. Er habe die Aufträge immer so schnell als möglich erledigt, gewöhnlich am selben Tag, er sei mit nichts im Rückstand gewesen. Er habe auch mündlich schon verhandelt, von schwerfälligem Bürokratismus sei keine Rede. Immer habe er Wert darauf gelegt, mit Österreich freundliche Beziehungen zu unterhalten. Soweit habe er es gebracht, dass Liechtenstein noch für Kronen etwas bekomme, so das Land eine grosse Papiersendung, die Vaduzer eine Mühle aus Vorarlberg gegen Kronen. Er habe mit Diplomaten die Ansicht gehabt, dass die Vorarlberger Frage [11] nicht im Schweizersinne gelöst werde. Die Bemühungen der Schweiz seien nicht ernst gewesen. Österreich habe einen Zollanschluss proponiert, die Stimmung im Fürstentum sei jedoch nicht dafür gewesen. Man wünschte das Aufhören des vertragslosen Zustandes durch einen Handelsvertrag mit Österreich. Das Land selbst wolle Zollfreiheit. [12] Österreich lasse sich von uns die Waren ohne Kompensation im freien Handel für Kronen abkaufen, sofern die Waren nicht zum Lande hinausgehen. Ein Vertrag mit Österreich präjudiziere nicht die Verhandlungen mit der Schweiz. Was wir mit Österreich abschliessen, tangiere nicht die Schweiz. Es sei ja auch halbjährige Kündigung und alles nur provisorisch. [13] Die Verhandlungen mit der Schweiz seien nicht in 8 oder 14 Tagen fertig. Die Schweiz habe schwere Bedenken, sie wolle erst mündlich reden im kontradiktorischen Verfahren, sie werde sich schwer entschliessen. Grosse Einnahmen aus einem eventuellen Zollvertrag hätten wir wohl nicht zu erwarten. [14] Die Einfuhr aus Österreich nach der Schweiz sei nicht gross. Redner könne sich nicht vorstellen, dass die Schweiz grosse Einnahmen biete auch wegen der Grenzbewachung. Ziffermässiges Material sei nicht vorhanden. Wir sollten Proposition machen. Der vertragslose Zustand sei für das Unterland geradezu verhängnisvoll. Vor Juli [1920] hätten wir keinen Zollvertrag mit der Schweiz. [15] Auf Grund des Postübereinkommens können wir neue Marken herausgeben. In Bezug auf die Valuta habe er in einer Zeitung gelesen, dass ihn diese Frage nichts angehe. Er sei selber kein Finanzmann, wolle aber ernst und energisch arbeiten in dieser Sache, er hoffe, dass bis Ende nächster Woche die Frankenschuld in Zürich weggetilgt werde (500'000 Franken unverzinslich vom Fürsten). [16] Dieses sei das erste. Wegen der Währungsänderung gehe er auch noch nach Basel zu Professor [Julius] Landmann. [Joseph] Schumpeter erlaube Waren aus Österreich nach der Schweiz gegen Franken. Wie wir heute zur Frankenwährung übergehen, wisse er noch nicht. Der Kredit des Landes sei durch Zeitungsartikel erschüttert. Wenn wir nicht gar zu sehr zugeknöpft seien, bekämen wir noch eine ganze Reihe von Steuerquellen, denn durch unsre exzeptionelle neutrale Stellung seien wir viel umworben. Man könne durch Anleihe die Valuta fundieren. Es sei notwendig, dass wir ein einig Volk von Brüdern seien, er empfinde es als physischen Schmerz, wenn ihm das Vertrauen fehle. Der Fürst gebe sofort seine Zustimmung zu allem, was ihm gerecht erscheine.

Präsident Walser dankt dem Herrn Gesandten für seine grossartigen Ausführungen und für seine Tätigkeit und ersucht die Herren, in zwangsloser Weise Aufschluss zu verlangen. Das Postabkommen sei in der Kommission einstimmig befürwortet worden. Besonderer Freund des Schweizer Anschlusses sei er nie gewesen, er hätte immer gehofft, Österreich käme zu Deutschland, dann könnten wir uns an das grosse deutsche Wirtschaftsgebiet anschliessen. [17] Aber wenn wir Jahre lang warten müssten, wäre es besser, wir schlössen uns der Schweiz an, wenn sie uns entgegenkommt, denn sonst müssten wir wirtschaftlich zugrunde gehen.

Abg. Regierungsrat [Franz Josef] Marxer wünscht, dass der Handelsvertrag mit Österreich sogleich abgeschlossen werde, wenn er dem Vertrag mit der Schweiz nicht hinderlich sei, denn so hätte man noch Gelegenheit, die Kronen abzustossen.

Abg. [Emil] Risch hält dafür, dass wir die Valuta ändern müssen, aber ohne Zollanschluss an die Schweiz sei es unmöglich; bis dahin würde der Handelsvertrag mit Österreich gut sein. Wir kaufen besser in Österreich. Wenn Vorarlberg an Deutschland komme, könne man wieder künden. Alles wolle jetzt Franken.

Der Präsident glaubt, wir werden mit Kronen die Beamten und Lehrer nicht mehr zahlen können. Ein Lehrer, der vor 60 Jahren 120 Gulden gehabt habe, sei besser gestanden als einer mit der heutigen Summe. 

Abg. Marxer: Ohne Zufluss von Franken nützt alles nichts.

Präsident Walser sagt, man sei ganz entzückt gewesen vom Valutaplan Professor Landmanns, [18] aber das Gutachten Landmanns habe bloss das "Wie" der Währungsreform behandelt, ob es volkswirtschaftlich jetzt gut sei, darüber habe er sich nicht geäussert. Man habe dann auch andere Sachverständige gehört. [19] Er halte dafür, dass eine eigene Währung infolge der Kleinheit des Landes uns gefährlich werden könnte. [20] Man könne die Einführung der Franken auch Privaten überlassen, gegen Hypothek, aber dann werden unsre Leute bewuchert.

Gesandter Prinz Eduard meint, Pfandbriefe wären da gut, man könnte Gemeindewälder und -boden und den fürstlichen Besitz im Lande verpfänden. Eine Belehnung auf fürstlichen Besitz in Österreich sei nicht gut möglich. In Böhmen sei die Stimmung geteilt. Dort bestehe ein Gesetz zur Enteignung der grossen Güter. Vom grossen Grundbesitz sollen 200'000 Hektar weggenommen werden für Leute ohne Boden. Ohne Zustimmung des Bodenamtes sei eine Belastung in Böhmen nicht möglich. In Deutschösterreich habe der Fürst Kunstschätze und Paläste. Aber Kunstschätze unterliegen der Vermögensabgabe, sie seien nur frei, wenn sie der Öffentlichkeit zugänglich seien. Im Interesse des Landes könne man den Fürsten nicht gefährden. In solchen Sachen sei Vorsicht nötig.

Abg. [Gustav] Schädler bemerkt, er sei früher dem Anschluss an die Schweiz skeptisch gegenübergestanden, aber jetzt denke er anders. Er habe die Überzeugung, dass wir mit der Schweiz anbinden müssen. Alles Geld sei nach Österreich geschoben, man habe nur Misstrauen wegen eines definitiven Anschlusses an Österreich. Österreich werde noch eine ganze Generation lang nicht aufkommen. Er hätte unsern Berner Gesandten Dr. [Emil] Beck gerne hier begrüsst und um Aufschluss gefragt.

Abg. [Wilhelm] Beck teilt auch die Ansicht Schädlers, dass der Gesandte Dr. Beck in Bern uns Aufschluss über die Schweiz hätte geben sollen. Wir kämen nach Bern wie Buben, nichts sei vorbereitet. [21] Die Schweiz habe 6 Zollkreise, es sei eine Frage, ob wir in den Zollkreis Chur kommen oder zur ganzen Schweiz, eine andre Frage sei es betreffs der Steuern, die Schweiz habe wenig indirekte Steuern, dagegen Zolleinnahmen und Alkoholeinnahmen hätten sie, ebenso Stempelsteuer und eine Auflage auf Bier. Alle diese Sachen sollten geklärt sein. Der freie Geldverkehr sei notwendig, deshalb sei die Sache zu beschleunigen. Die Schweiz könne mit uns kein grosses Geschäft machen. Politisch halte die Schweiz die Sache für erledigt. Beamte in Bern hätten schon Wochen daran gearbeitet. Die Depesche des Wiener Korrespondenzbüros sei auch ein Wink nach Bern gewesen. [22] Den Unterländern solle man den kleinen Grenzverkehr mit Österreich sichern. 

Präsident Walser glaubt, es sei besser, von den Zollkreisen nichts zu erwähnen, denn in Industrieorten werde mehr gebraucht als in ländlichen Bezirken, die ganze Bevölkerungsziffer solle gelten, nicht bloss ein Sektor. [23] Er schlägt Peter Büchel zu den Unterhandlungen nach Bern vor. Dieser lehnt jedoch ab und bringt Regierungsratsstellvertreter Emil Batliner in Vorschlag.

Batliner sagt, er sei eingeladen als Regierungsratsstellvertreter. Im Prinzip sei er mit dem Anschluss an die Schweiz einverstanden, mit Österreich müssen wir aber unbedingt auch einen Vertrag haben. Er erwarte nicht viel von der Schweiz, jeder Grossstaat habe mit ihr nachgeben müssen, er glaube, auch wir werden benachteiligt.

Abg. Dr. Beck behauptet, Österreich habe am meisten indirekte Steuern.

Abg. [Albert] Wolfinger will unbedingt Zollanschluss an die Schweiz, man sei auf den Verdienst drüben angewiesen.

Der Präsident glaubt, früher hätten im ganzen Land nicht 100'000 K zirkuliert. Man müsse nicht zuviel Franken anschaffen und von vorne anfangen. Die österreichischen Pfandbriefe seien noch gut, man könne auch die Wälder verpfänden. Die Klassengegensätze seien jetzt auf das höchste gestiegen. 

Batlinerstellt sich die Sache so vor: Das Land nimmt eine grosse Frankenanleihe auf und verteilt sie auf den Kopf gegen Deckung.

Abg. Peter Büchel erklärt Batliner noch näher.

Der Präsident meint, eine halbe Million Franken genüge als Anlehen. Die Kasse könne als Privatinstitut die Kronenwährung fortführen. Ein Postabkommen wie jetzt mit Österreich sei vielleicht auch später mit der Schweiz möglich. [24] Wir müssen frisch anfangen. Wer nicht auswechseln lassen wolle, brauche es ja nicht zu tun, er könne die Kronen stehen lassen.

Abg. [Josef] Sprenger sagt, mit Sacharin- und Zigarrenschmuggel kämen mehr Kronen herein als Franken.

Abg. [Franz Josef] Hoop hält dafür, die Schweiz habe an unseren Hauptprodukten, Obst und Vieh, Überfluss. Wir hätten ein besseres Absatzgebiet in Österreich. Wo wollen wir mit unsern Produkten denn hin?

Abg. Beck sagt, die Schweizer Bauern seien gut organisiert, man finde schon Absatz drüben.

Abg. Wohlwend ist auch für einen wirtschaftlichen Anschluss an die Schweiz, wenn wir schon Frankenwährung bekommen, aber der Handelsvertrag und der kleine Grenzverkehr mit Österreich sollten schon vorher im Interesse des Unterlandes perfekt werden.

Abg. Schädler spricht über unsre Postzustände, dass Briefschaften von Triesen nach Vaduz 3 bis 4 Tage brauchen.

Abg. [Johann] Hasler bemerkt, durch einen Zollanschluss an die Schweiz kämen die Unterländer mit ihren Vorarlberger Alpen in eine kritische Lage wegen der Alpbesetzung (veterinärpolizeiliche Vorschriften beim Auf- und Abtrieb etc.). Man möge dies wohl beachten.

Der Präsident fordert dann die Abgeordneten auf, sich frei auszusprechen, wenn jemand von ihnen gegen die Unterhandlungen sei punkto Wirtschaftsanschluss an die Schweiz.

Alle Abgeordneten waren dafür auf der besprochenen Grundlage.

Es wurde noch beschlossen, dass Regierungsratsstellvertreter Batliner zu den Verhandlungen nach Bern mitgehe.

Auf eine Anfrage des Abg. Schädler über den Abgang des Dr. [Otto] Walser vom Posten des Gesandtschaftssekretärs in Wien wurde vom Herrn Gesandten Durchlaucht Prinz Eduard in der Verhandlung eingehend Aufschluss gegeben.

Hierauf Schluss der Sitzung. [25]

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[1] LI LA LTA 1920/S04.
[2] Vgl. O.N., Nr. 95, 13.12.1919, S. 1 ("Politisches"); O.N., Nr. 96, 17.12.1919, S. 1 ("Zeitgedanken"); O.N., Nr. 1, 3.1.1920, S. 1f. ("Die Aufklärung des Wiener Gesandten"); O.N., Nr. 2, 7.1.1920, S. 1 ("Die Aufklärung des Wiener Gesandten") und O.N., Nr. 3, 10.1.1920, S. 1 ("Zur Aufklärung von Wien"). Vgl. auch LI LA V 003/0177; LI LA V 003/0187.
[3] Nach § 23 Abs. 1 der liechtensteinischen Verfassung vom 26.9.1862 (LI LA SgRV 1862/5) vertrat der Landesfürst den Staat in allen seinen Verhältnissen gegen auswärtige Staaten. Gemäss Abs. 2 war jedoch für bestimmte Staatsverträge die Zustimmung des Landtages erforderlich.
[4] Vgl. dagegen § 3 der Fürstlichen Verordnung vom 5.10.1919 betreffend Erlassung einer Amtsinstruktion für die Fürstlich Liechtensteinische Gesandtschaft in Wien, LGBl. 1919 Nr. 13, wonach der Gesandtschaft in dieser Hinsicht lediglich die Übermittlung der Vorlagen der Regierung an die fürstliche Rekursinstanz bzw. jener des Landgerichtes an das fürstliche Appellationsgericht oblag. Vgl. in diesem Zusammenhang auch das Schreiben von Prinz Eduard an die Regierung vom 17.5.1919, in welchem dieser seine Vorstellungen über den Aufgabenkreis der Gesandtschaft in Wien darlegte (LI LA SF 01/1919/020).
[5] LI LA RE 1919/3062, Postübereinkommen mit Österreich vom 18.2.1920.
[6] Vgl. LI LA SF 03/1919/72/5959 ad 406, Deutschösterreichische Generaldirektion für Post-, Telegrafen- und Fernsprechwesen an Regierung, 21.5.1919.
[7] Die Regierung war vom Landtag in der öffentlichen Landtagssitzung vom 11.10.1919 ersucht worden, mit der österreichischen Regierung wegen des Abschlusses eines provisorischen Postvertrages in Verhandlungen zu treten (LI LA LTA 1919/S04).
[8] Verordnung vom 1.5.1920 betreffend die Abmachungen über den Handelsverkehr zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich, LGBl. 1920 Nr. 2; Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein vom 22.4.1920 betreffend die Regelung der Handels- und Verkehrsbeziehungen, öst. BGBl. 1921 Nr. 136.
[9] Der Landtag hatte am 2.8.1919 beschlossen, den 1876 mit Österreich abgeschlossenen Zollvertrag zu kündigen. Gleichzeitig war die Regierung ersucht worden, wegen des Abschlusses eines provisorischen Warenverkehrsabkommen mit Deutschösterreich in Verhandlungen zu treten (LI LA LTA 1919/S04).
[10] Am 23.8.1919 fand eine Sitzung der Finanzkommission des Landtags statt, an der auch die Gesandten Prinz Eduard und Emil Beck teilnahmen (L.Vo., Nr. 67, 23.8.1919, S. 2 ("Finanzkommission")).
[11] Es handelte sich um die Frage des Anschlusses Vorarlbergs an die Schweiz.
[12] Vgl. in diesem Zusammenhang das Protokoll der liechtensteinisch-österreichischen Wirtschaftsverhandlungen vom 2.12.1919 (LI LA RE 1919/5963 ad 0004).
[13] Der Handelsvertrag mit Österreich vom 22.4.1920 sah schliesslich in Art. 9 Satz 2 nur mehr eine dreimonatige Kündigungsfrist vor.
[14] Im Mai 1919 ging Prinz Eduard davon aus, dass Liechtenstein mit einer Entschädigung von etwa 12 Franken pro Einwohner rechnen könne (LI LA V 003/0184, Prinz Eduard an Prinz Karl, 18.5.1919).
[15] Der Zollvertrag mit der Schweiz wurde erst am 29.3.1923 abgeschlossen (vgl. LGBl. 1923 Nr. 24).
[16] Vgl. das Fürstliche Handschreiben vom 10.2.1920 betreffend Gewährung eines unverzinslichen Darlehens an das Fürstentum Liechtenstein für die Lebensmittelschuld und für Beamtengehälter, LGBl. 1920 Nr. 4: Das Darlehen über 550'000 Schweizer Franken diente in erster Linie zur Rückzahlung der bei der Schweizerischen Kreditanstalt in Zürich bestehenden Lebensmittelschuld des Landes.
[17] Vgl. dagegen die "Unabhängigkeitsverpflichtung" Österreichs in Art. 88 des Staatsvertrages von Saint-Germain-en-Laye, öst. StGBl. 1920 Nr. 303, die nur mit Zustimmung des Völkerbundrates abänderbar war.
[18] Vgl. das Gutachten von Professor Dr. Julius Landmann in Basel über die Frage der Einführung der Frankenwährung in Liechtenstein vom 22.8.1919 (LI LA LTA 1920/L03; LI LA DM 1919/1).
[19] Ein zweites Gutachten wurde eingeholt bei Ludwig Calligaris (LI LA SF 7/1919/4537 ad 1067, September 1919).
[20] Vgl. in diesem Zusammenhang die Ermächtigung der Regierung durch den Landtag zur Ausgabe von Notgeld am 25.11.1919 (LI LA LTA 1919/S08/2; LI LA LTA 1919/S04).
[21] Gemeint sind die ersten Verhandlungen über den Zollvertrag vom 23./24.1.1920 in Bern, an denen auf Liechtensteiner Seite Prinz Eduard, Emil Beck, Friedrich Walser, Emil Batliner und Wilhelm Beck teilnahmen. Vgl. LI LA SF 27/1920/0650 ad 64, Protokoll der Konferenz vom 23./24.1.1920.
[22] Gemeint ist wohl eine Agenturmeldung, die Anfang Dezember in österreichischen Zeitungen erschien (vgl. z.B. "Arbeiter Zeitung", Nr. 335, 9.12.1919, S. 2 ("Liechtenstein")) und über die Verhandlungen Liechtensteins mit Österreich und der Schweiz informierte. Charles-Daniel Bourcart, Schweizer Gesandter in Wien, informierte das Schweizerische Politische Departement mit Schreiben vom 10.12.1919 über die Meldung (CH BAR E 2001 (E), 1969/262, Bd. 11, Az. B.14.24.P.4, Vereinbarungen mit Liechtenstein, 1919-1920).
[23] Gemeint ist die Grundlage für die Berechnung des liechtensteinischen Anteils an den Zolleinnahmen. Liechtenstein erhoffte sich eine jährliche Entschädigung, die die Grundlage des Staatshaushaltes bilden könnte und die Erhöhung der Steuern unnötig machen würde.
[24] Vgl. das schweizerisch-liechtensteinische Post-, Telegraphen- und Telephonübereinkommen vom 10.11.1920, LGBl. 1922 Nr. 8.
[25] Das Warenverkehrsabkommen mit Österreich wurde vom liechtensteinischen Landtag in der öffentlichen Sitzung vom 30.1.1920 mit der Massgabe einer nochmaligen Überprüfung durch die Finanzkommission angenommen (LI LA LTA 1920/S04). In derselben Sitzung wurde die Regierung ersucht, bei der schweizerischen Regierung den Zollanschluss Liechtensteins an die Schweiz zu beantragen und zugleich um eine kommissionelle Begehung der Grenze gegen Vorarlberg zur Feststellung des erforderlichen Zollpersonals anzusuchen.